Beim illegalen Sprayen und Scratchen riskieren Jugendliche, dass sie straf- und zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Oft genug setzen sie sogar bei Sprühaktionen auf Brücken und Bahnanlagen ihre Gesundheit aufs Spiel. Für viele Eltern ist das Thema Graffiti daher Anlass zur Sorge.

Die Schule und seine Lehrerinnen und Lehrer können gezielt durch Informationen, Gespräche und Aktionen zur Prävention beitragen. Nutzen Sie Ihren Unterricht oder Ihre Sprechzeiten um mit Ihrer Klasse oder einzelnen Schülern über das Thema zu diskutieren. Wir freuen uns und danken Ihnen vorab, wenn Sie sich für uns stark machen. Denn durch frühzeitiges Handeln kann junge Menschen davor schützen, sich unwissend oder naiv in existentielle Problemsituationen zu steuern.

 


Sprechen Sie mit JugendlichenSprechen Sie mit Jugendlichen

Normabweichendes Verhalten tritt bei Jugendlichen häufig auf. Diese Entwicklung gehört - in unterschiedlicher Ausprägung - zum Sozialisationsprozess und ist bei den meisten Jugendlichen eine vorübergehende Erscheinung. Nicht jeder, der mit Spraydosen experimentiert, steht am Beginn einer kriminellen Laufbahn. Zwischen Sympathisanten, Gelegenheitssprayern und dem harten Kern der Graffiti-Szene liegt ein weites Feld, bei dem man differenzieren muss. Das Einstiegsalter der illegalen Sprayer liegt bei etwa 13 bis 14 Jahren. Solange die Jugendlichen noch nicht zu stark mit der illegalen Graffitiszene verwurzelt sind, ist die Aufklärung über die Folgen und Gefahren besonders Erfolg versprechend!


Kostenlose Rechtsberatung im Jugendzentrum Efzet Kostenlose Rechtsberatung im Jugendzentrum Efzet

Sollten Bad Vilbeler Jugendliche Probleme bekommen, können sie im Jugendzentrum Efzet eine kostenlose Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Drei ehrenamtliche Anwälte stehen den Jugendlichen ehrenamtlich zur Verfügung. Es gibt neben dem illegalen Sprayen noch weitere Möglichkeiten, sich Ärger einzuhandeln. Um Ärger zu vermeiden, vermitteln die städtischen Jugendzentren und Jugendclubs eine kostenlose Rechtsberatung. Die Bad Vilbeler Rechtsanwälte Jürgen Wiegand (Strafrecht), Uwe Schang (Zivilrecht) und Stefan Fink (öffentliches Recht) stehen den Jugendlichen beratend zur Seiten, Efzet-Leiter Thomas Kahler stellt den Kontakt her und vermittelt.


Merkmale eines SprayersMerkmale eines Sprayers

Wer sich für Graffiti interessiert, begeht nicht zwangsläufig unerlaubte Handlungen, denn es gibt auch legale Sprayer. Woran erkennen Sie, dass sich Jugendicher für Graffiti interessieren?
1. Sprayer sind in der Regel 13 bis 22 Jahre alt
2. Besitz von Graffiti-Magazinen oder DVD
3. Besitz von Farbspraydosen
4. Besitz von Magneten, mit denen die "verräterischen Geräusche" der Metallkugeln in den Dosen verhindert werden (ein sicherer Hinweis für illegales Sprayen);
5. Besitz von zahlreichen Sprühköpfen (sog. Caps)
6. Besitz von Farbstiften, insbesondere mit breiten Aufsätzen
7. Besitz von Gummihandschuhe mit Farbanhaftungen
8. Kleidung mit Farbanhaftung und Farbgeruch
9. Steine, Nothämmer, Glasschneider und andere scharfkantige Gegenstände werden benutzt, um Graffiti in Glasscheiben anzubringen (sog. Scratching)
10. In Büchern (sog. Blackbooks) werden Wandbilder vor dem Sprühen skizziert. Auch werden in den Büchern Skizzen von den Stars der Szene gesammelt, ähnlich einem Autogramm.

Wenn mehrere Merkmale auf Ihre Schüler zutreffen, sollten Sie ein Gespräch suchen, denn Jugendliche sollten die negativen Folgen des illegalen Sprayens kennen.